Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

§ 1 Geltung

  1. Unter der Bezeichnung It-Cups bietet Herr Konstantinos Tsatsis individuell bedruckte Hartpapiertrinkbecher und Zubehör an (nachfolgend kurz "It-Cups" genannt).
  2. Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von It-Cups erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Lieferbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die It-Cups mit seinen Vertragspartnern (nachfolgend kurz „Auftraggeber“ genannt) über die von ihm angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
  3. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn It-Cups ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn It-Cups auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

 

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

  1. Alle Angebote von It-Cups sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Der Auftraggeber kann Angebote von It-Cups über die Internetseite www.it-cups.de oder telefonisch anfordern. Die Angebote von It-Cups bedürfen der ausdrücklichen Annahme durch den Auftraggeber.
  2. Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen It-Cups und dem Auftraggeber ist der schriftlich geschlossene Vertrag, einschließlich dieser Allgemeinen Lieferbedingungen. Dieser gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen von It-Cups vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten.
  3. Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Lieferbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind die Mitarbeiter von It-Cups nicht berechtigt, hiervon abweichende mündliche Abreden zu treffen. Zur Wahrung der Schriftform genügt die Übermittlung per Telefax oder per E-Mail.
  4. Angaben von It-Cups zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (zB. Gewichte, Maße, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie die Darstellungen desselben (zB. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.
  5. It-Cups behält sich das Eigentum oder Urheberrecht an allen von ihr abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen, Werkzeugen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der Auftraggeber darf diese Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung von It-Cups weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Er hat auf Verlangen von It-Cups diese Gegenstände vollständig an diesen zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen.

 

§ 3 Preise und Zahlung

  1. Die Preise gelten für den in den Auftragsbestätigungen/Rechnungen aufgeführten Leistungs- und Lieferungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet.
  2. Rechnungsbeträge sind innerhalb von acht Tagen ohne jeden Abzug zu bezahlen, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei It-Cups. Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Leistet der Auftraggeber bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. zu verzinsen. Die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt.
  3. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
  4. It-Cups ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn ihm nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen von It-Cups durch den Auftraggeber aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen) gefährdet wird.
  5. Die Ware bleibt bis zur restlosen Bezahlung aller offenen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum von It-Cups.
    Wird unbezahlte Ware oder unbezahlte verarbeitete Ware weiterveräußert, so gilt als vereinbart, dass die entstehende Forderung in Höhe des Anspruches an It-Cups aufgrund des Eigentumsvorbehaltes abgetreten wird. D.h. der Anspruch auf Gegenleistungen geht auf It-Cups über, ohne dass es eines besonderen Übertragungsaktes bei Entstehung der Forderung bedarf. Bei Zugriff von Dritten auf die Ware, insbesondere Pfändungen, ist der Auftraggeber verpflichtet, auf das Eigentum von It-Cups an der Ware hinzuweisen und It-Cups unverzüglich zu informieren und eine Kopie des Pfändungsprotokolls per Einschreiben zusenden.

 

§ 4 Lieferung und Lieferzeit

  1. Lieferungen erfolgen ab Produktionsstätte.
  2. Von It-Cups in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.
  3. It-Cups kann – unbeschadet seiner Rechte aus Verzug des Auftraggebers –vom Auftraggeber eine Verlängerung von Liefer- und Leistungsfristen oder eine Verschiebung von Liefer- und Leistungsterminen um den Zeitraum verlangen, in dem der Auftraggeber seinen vertraglichen Verpflichtungen It-Cups gegenüber nicht nachkommt.
  4. It-Cups haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (zB. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks) verursacht worden sind, die It-Cups nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse It-Cups die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist It-Cups zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Auftraggeber infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber It-Cups vom Vertrag zurücktreten.
  5. Der It-Cups ist nur zu Teillieferungen berechtigt, wenn
    • die Teillieferung für den Auftraggeber im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist,
    • die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist
    • und dem Auftraggeber hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen (es sei denn, It-Cups erklärt sich zur Übernahme dieser Kosten bereit). Gerät It-Cups mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird ihm eine Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem Grunde, unmöglich, so ist die Haftung von It-Cups auf Schadensersatz nach Maßgabe des § 8 dieser Allgemeinen Lieferbedingungen beschränkt.

 

§ 5 Erfüllungsort, Versand, Verpackung, Gefahrübergang, Abnahme

  1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Augsburg, soweit nichts anderes bestimmt ist.
  2. Die Versandart und die Verpackung unterstehen dem pflichtgemäßen Ermessen von It-Cups.
  3. Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes (wobei der Beginn des Verladevorgangs maßgeblich ist) an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Auftraggeber über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Auftraggeber liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Auftraggeber über, an dem der Liefergegenstand versandbereit ist und It-Cups dies dem Auftraggeber angezeigt hat.
  4. Lagerkosten nach Gefahrübergang trägt der Auftraggeber. Bei Lagerung durch It-Cups betragen die Lagerkosten 0,25% des Rechnungsbetrages der zu lagernden Liefergegenstände pro abgelaufene Woche. Die Geltendmachung und der Nachweis weiterer oder geringerer Lagerkosten bleiben vorbehalten.
  5. Die Sendung wird von It-Cups nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers und auf seine Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden oder sonstige versicherbare Risiken versichert.
  6. Soweit eine Abnahme stattzufinden hat, gilt der Liefergegenstand als abgenommen, wenn
    • die Lieferung abgeschlossen ist,
    • It-Cups dies dem Auftraggeber unter Hinweis auf die Abnahmefiktion nach diesem § 5 mitgeteilt und ihn zur Abnahme aufgefordert hat,
    • seit der Lieferung zehn Werktage vergangen sind oder der Auftraggeber mit der Nutzung der Liefergegenstände begonnen hat und
    • der Auftraggeber die Abnahme innerhalb dieses Zeitraums aus einem anderen Grund als wegen eines gegenüber It-Cups angezeigten Mangels, der die Nutzung des Liefergegenstandes unmöglich macht oder wesentlich beeinträchtigt, unterlassen hat.

 

§ 6 Gewährleistung, Sachmängel

  1. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme.
  2. Die gelieferten Gegenstände sind unverzüglich nach Ablieferung an den Auftraggeber oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten als genehmigt, wenn It-Cups nicht eine schriftliche Mängelrüge hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren, binnen sechs Werktagen nach Ablieferung des Liefergegenstandes oder ansonsten binnen sechs Werktagen nach der Entdeckung des Mangels oder jedem früheren Zeitpunkt, in dem der Mangel für den Auftraggeber bei normaler Verwendung des Liefergegenstandes ohne nähere Untersuchung erkennbar war, in der in § 2 Satz 6 bestimmten Weise zugegangen ist. Auf Verlangen von It-Cups ist der beanstandete Liefergegenstand oder ein Teil davon frachtfrei an It-Cups zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge vergütet It-Cups die Kosten des günstigsten Versandweges; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erhöhen, weil der Liefergegenstand sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet.
  3. Bei Sachmängeln der gelieferten Gegenstände ist It-Cups nach seiner innerhalb angemessener Frist zu treffenden Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens, d.h. der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern.
  4. Beruht ein Mangel auf dem Verschulden von It-Cups, kann der Auftraggeber unter den in § 8 bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz verlangen.
  5. Die Gewährleistung entfällt, wenn der Auftraggeber ohne Zustimmung von It-Cups den Liefergegenstand ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Auftraggeber die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.
  6. Eine Rücksendung bzw. Rücknahme ist aufgrund der individuellen Herstellung nicht möglich, da die Ware dadurch anderweitig nicht verwendbar ist.

 

§ 7 Schutzrechte

  1. Der Auftraggeber sichert gegenüber It-Cups zu, dass zum Zwecke des Bedruckens gelieferte Fotos, Zeichnungen, Logos etc. frei von Rechten Dritter sind bzw. alle erforderlichen Rechte eingeholt wurden, die für das Bedrucken der Cups mit den durch den Auftraggeber gelieferten Daten erforderlich sind.
  2. Der Auftraggeber stellt It-Cups von allen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit den gelieferten Daten gegenüber It-Cups geltend gemacht werden. Die Freistellung schließt die Kosten einer angemessenen Rechtsvertretung durch einen von It-Cups zu beauftragenden Rechtsanwalt ein.
  3. Der Auftraggeber räumt It-Cups das Recht ein, das im Rahmen des erteilten Auftrages erstellte Produkt zu eigenen Werbezwecken auf der eigenen Homepage zeitlich unbeschränkt abzubilden und in Musterboxen etc. zu verwenden.

 

§ 8 Haftung auf Schadensersatz wegen Verschuldens

  1. Die Haftung von It-Cups auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses § 8 eingeschränkt.
  2. It-Cups haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung und Installation des von wesentlichen Mängeln freien Liefergegenstands sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Auftraggeber die vertragsgemäße Verwendung des Liefergegenstands ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Auftraggebers oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken.
  3. Soweit It-Cups gemäß §8 dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die It-Cups bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die er bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen (vorhersehbare und vertragstypische Schäden). Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwarten sind. Im Übrigen ist die Haftung wegen leicht fahrlässigen Lieferverzugs nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist beschränkt auf einen Schadensersatz in Höhe der Mehrkosten eines vorzunehmenden Deckungskaufs, maximal jedoch auf die Höhe des Auftragswerts, sofern dieser Betrag den typischen vorhersehbaren Schaden abdeckt. Eine weitergehende Haftung aus anderen Gründen, insbesondere auch für Bagatellschäden, ist ausgeschlossen.
  4. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von It-Cups.
  5. Soweit It-Cups technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von ihm geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
  6. Die Einschränkungen dieses § 8 gelten nicht für die Haftung von It-Cups wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

 

§ 9 Schlussbestimmungen

  1. Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen It-Cups und dem Auftraggeber ist der Sitz von It-Cups.
  2. Die Beziehungen zwischen It-Cups und dem Auftraggeber unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG) gilt nicht.
 

Hinweis:

Der Auftraggeber nimmt davon Kenntnis, dass It-Cups Daten aus dem Vertragsverhältnis nach § 28 Bundesdatenschutzgesetz zum Zwecke der Datenverarbeitung speichert.

Augsburg, im August 2015

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